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   BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 38.92   

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BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 38.92 (https://dejure.org/1992,10395)
BVerwG, Entscheidung vom 03.11.1992 - 9 C 38.92 (https://dejure.org/1992,10395)
BVerwG, Entscheidung vom 03. November 1992 - 9 C 38.92 (https://dejure.org/1992,10395)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Erteilung eines Vertriebenenausweises - Erforderlichkeit der Darlegung eines gegen die deutsche Bevölkerung gerichteten Vertreibungsdrucks - Beurteilung der Lage für die in Polen lebenden deutschen Volkszugehörigen - Vermutung für das Vorliegen eines ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 266.86

    Vertriebene - Vertreibungsgründe - Gesetzliche Vermutung - Spätfolgen der

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 38.92
    Zugunsten eines deutschen Staatsangehörigen oder deutschen Volkszugehörigen streitet eine zu einer Umkehr der materiellen Beweislast führende gesetzliche Vermutung für ein Verlassen des Vertreibungsgebiets wegen der Spätfolgen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen, so daß in aller Regel ohne weiteres im Wege der Rechtsanwendung von einem vertreibungsbedingten Verlassen der in § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG bezeichneten Gebiete auszugehen ist (Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 266.86 - BVerwGE 78, 147).

    Auch durch eine gehobene berufliche Stellung wird für sich allein die gesetzliche Vermutung nicht widerlegt (vgl. Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 266.86 - a.a.O. ).

  • BVerwG, 15.07.1986 - 9 C 9.86

    Vertriebene - Vermögensschäden - Aussiedler - Deutsche Volkszugehörigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 38.92
    Auch die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geht davon grundsätzlich aus (vgl. z.B. Urteil vom 16. März 1977 - BVerwG 8 C 58.76 - BVerwGE 52, 167 [BVerwG 16.03.1977 - VIII C 58/76]; Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - BVerwGE 74, 336 [BVerwG 15.07.1986 - 9 C 9/86]).

    Es ist jedoch - wie bereits im Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - (a.a.O. S. 341) ausgeführt - nicht Sache der Gerichte, einer geplanten gesetzlichen Regelung im Wege richterlicher Rechtsfortbildung vorzugreifen.

  • BVerfG, 11.10.1978 - 1 BvR 84/74

    Sachverständigenhaftung

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 38.92
    Jedoch darf der Richter wegen einer von ihm angenommenen Veränderung der Verhältnisse aus eigenen rechtspolitischen Erwägungen heraus nach der bisherigen Rechtslage bestehende Ansprüche im Wege richterlicher Rechtsfortbildung jedenfalls dann nicht verkürzen, wenn es der Gesetzgeber trotz eingetretener Veränderungen erkennbar bei dem bisherigen Rechtszustand hat belassen wollen oder wenn er sich eine Lösung der dadurch aufgeworfenen Fragen für eine zukünftige Regelung vorbehalten hat (vgl. BVerfGE 49, 304 [BVerfG 11.10.1978 - 1 BvR 84/74] sowie BVerfGE 65, 182, 110und BVerfGE 71, 354 ).
  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 485/80

    Sozialplan

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 38.92
    Jedoch darf der Richter wegen einer von ihm angenommenen Veränderung der Verhältnisse aus eigenen rechtspolitischen Erwägungen heraus nach der bisherigen Rechtslage bestehende Ansprüche im Wege richterlicher Rechtsfortbildung jedenfalls dann nicht verkürzen, wenn es der Gesetzgeber trotz eingetretener Veränderungen erkennbar bei dem bisherigen Rechtszustand hat belassen wollen oder wenn er sich eine Lösung der dadurch aufgeworfenen Fragen für eine zukünftige Regelung vorbehalten hat (vgl. BVerfGE 49, 304 [BVerfG 11.10.1978 - 1 BvR 84/74] sowie BVerfGE 65, 182, 110und BVerfGE 71, 354 ).
  • BVerfG, 14.01.1986 - 1 BvR 209/79

    Verfassungsmäßigkeit; Einkünfte aus wissenschaftlicher Arbeit; Einkünfte aus

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 38.92
    Jedoch darf der Richter wegen einer von ihm angenommenen Veränderung der Verhältnisse aus eigenen rechtspolitischen Erwägungen heraus nach der bisherigen Rechtslage bestehende Ansprüche im Wege richterlicher Rechtsfortbildung jedenfalls dann nicht verkürzen, wenn es der Gesetzgeber trotz eingetretener Veränderungen erkennbar bei dem bisherigen Rechtszustand hat belassen wollen oder wenn er sich eine Lösung der dadurch aufgeworfenen Fragen für eine zukünftige Regelung vorbehalten hat (vgl. BVerfGE 49, 304 [BVerfG 11.10.1978 - 1 BvR 84/74] sowie BVerfGE 65, 182, 110und BVerfGE 71, 354 ).
  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 38.92
    Eine Veränderung der Verhältnisse kann ferner dazu führen, daß einem damit verbundenen Wandel des Inhalts einer Norm im Wege richterlicher Rechtsfortbildung Rechnung getragen wird (BVerfGE 34, 269 [BVerfG 14.02.1973 - 1 BvR 112/65]).
  • BVerwG, 21.05.1985 - 1 C 52.82

    Staatsangehörigkeitsausweis - Heimatschein - Irrtum - Deutsche

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 38.92
    Dieser stellt ein Beweismittel dar und erzeugt, solange keine gegenteiligen Erkenntnisse vorliegen, eine Vermutung, daß derjenige, auf den sich der Ausweis bezieht, am Tage der Ausstellung deutscher Staatsangehöriger war (Urteil vom 21. Mai 1985 - BVerwG 1 C 52.82 - BVerwGE 71, 309 [BVerwG 21.05.1985 - 1 C 52/82]).
  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 51.89

    Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit von nach Beginn der

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 38.92
    Darüber hinaus ist mit der Beklagten und dem Widerspruchsbescheid auch anzunehmen, daß dem Kläger - wie sich aus seinem nicht in Zweifel gezogenen gesamten Vorbringen und insbesondere seinen guten Deutschkenntnissen ergibt - durch seine in Hindenburg/Oberschlesien in den Grenzen des Deutschen Reichs von 1937 geborene Mutter deutsches Volkstumsbewußtsein im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64) vermittelt worden ist und er somit auch deutscher Volkszugehöriger ist.
  • BVerwG, 10.11.1976 - 8 C 92.75

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Beendigung einer allgemeinen

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 38.92
    Die Beklagte verteidigt das angefochtene Urteil und trägt vor: Das Bundesverwaltungsgericht habe bereits früher festgestellt, daß die Anwendung des Bundesvertriebenengesetzes einem zeitlichen Wandel unterliege, und dazu im Urteil vom 10. November 1976 (BVerwGE 51, 298) ausgeführt, die Folgen und Nachwirkungen des Zweiten Weltkrieges und die dadurch bedingte Entwurzelung des Deutschtums in den Vertreibungsgebieten würden immer mehr ergänzt, überlagert und modifiziert durch andersartige politische Vorgänge und durch politische und persönliche Vorstellungen und Schicksale der beteiligten Menschen.
  • BVerwG, 16.03.1977 - 8 C 58.76

    Verwaltungsverfahren - Aufenthaltswechsel - Fortdauer der örtlichen Zuständigkeit

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 38.92
    Auch die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geht davon grundsätzlich aus (vgl. z.B. Urteil vom 16. März 1977 - BVerwG 8 C 58.76 - BVerwGE 52, 167 [BVerwG 16.03.1977 - VIII C 58/76]; Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - BVerwGE 74, 336 [BVerwG 15.07.1986 - 9 C 9/86]).
  • BVerwG, 23.04.1971 - VII C 4.70

    Kirchenbaulasten und völlige Veränderung der Verhältnisse

  • BVerwG, 13.03.1974 - VIII C 24.73

    Rechtswidrigkeit der Einziehung eines Vertriebenenausweises - Begriff des

  • BVerwG, 03.11.1967 - VII C 68.66

    Kirchturmbaulast im ehemaligen Herzogtum Berg

  • BVerwG, 26.04.1967 - VIII C 66.66

    Voraussetzungen der Anerkennung als Vertriebener - Verlassen der Heimat aus

  • BVerwG, 27.05.1970 - VIII C 51.68

    Begriff des "deutschen Volkszugehörigen" - Bekenntnis zur deutschen Sprache -

  • BVerwG, 12.10.1955 - III C 116.54

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 12.06.1969 - VIII C 125.67

    Tatbestand der Aussiedlung - Erfordernis des Nachweises eines Kausalzusammenhangs

  • Drs-Bund, 26.11.1951 - BT-Drs I/2872
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